Stand: 16. August 2026. Diese Seite informiert Sie über Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte beim Kauf in unserem Shop sowie über die ab 27. September 2026 EU-weit geltenden neuen Informationspflichten (Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 zur Richtlinie (EU) 2024/825). Diese Seite ersetzt nicht unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unsere Widerrufsbelehrung oder unsere Rückgaberichtlinie, die weiterhin gesondert gelten.
EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung

Ihre gesetzliche Gewährleistung nach österreichischem Recht
Für alle Waren, die Sie als Verbraucher:in in unserem Shop kaufen, gilt das österreichische Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG). Diese Rechte bestehen unabhängig von jeder freiwilligen Herstellergarantie, sind für Sie kostenlos und können nicht zu Ihrem Nachteil vertraglich eingeschränkt werden.
Gewährleistungsfrist: mindestens 2 Jahre
Ab Übergabe der Ware haften wir zwei Jahre lang für Mängel, die zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden waren und sich innerhalb dieser Frist zeigen. Bei gebrauchten Waren kann diese Frist im Einzelfall durch ausdrückliche, individuelle Vereinbarung auf mindestens ein Jahr verkürzt werden; eine bloße Klausel in den AGB reicht dafür nicht aus. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist können Ansprüche noch drei Monate lang gerichtlich geltend gemacht werden, sofern der Mangel innerhalb der Frist gerügt wurde.
Beweislastumkehr im ersten Jahr
Zeigt sich ein Mangel innerhalb des ersten Jahres nach Übergabe, wird gesetzlich vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorhanden war. In diesem Zeitraum müssen wir beweisen, dass die Ware zum Übergabezeitpunkt mangelfrei war. Nach Ablauf des ersten Jahres kehrt sich die Beweislast um: Dann müssen Sie als Kund:in nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat. Diese Vermutung gilt nicht bei üblichen Abnutzungserscheinungen oder wenn sie mit der Art des Mangels oder der Ware unvereinbar ist.
Ihre Rechte bei einem Mangel
Ist eine Ware mangelhaft, haben Sie zunächst Anspruch auf Verbesserung (Reparatur) oder Austausch, kostenlos und in angemessener Frist. Erst wenn Verbesserung und Austausch unmöglich, unverhältnismäßig oder für uns mit erheblichen Unannehmlichkeiten für Sie verbunden sind, oder wenn wir die Abhilfe verweigern oder nicht fristgerecht durchführen, können Sie eine angemessene Preisminderung verlangen oder – bei nicht geringfügigem Mangel – vom Vertrag zurücktreten.
So machen Sie einen Mangel geltend
Kontaktieren Sie uns bitte formlos per E-Mail und schildern Sie den Mangel möglichst genau, idealerweise mit Foto und Angabe von Bestellnummer und Kaufdatum. Bewahren Sie die Rechnung bzw. Auftragsbestätigung als Kaufnachweis auf. Unsere Kontaktdaten und die vollständigen Angaben zu unserem Unternehmen finden Sie in unserem Impressum.
Neue EU-weite Kennzeichnungspflicht ab 27. September 2026
Auf Grundlage von Artikel 22a der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU (eingefügt durch die Richtlinie (EU) 2024/825) und der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission vom 25. September 2025 müssen Online-Händler ab dem 27. September 2026 zwei standardisierte, EU-weit einheitliche Kennzeichnungen verwenden: einen harmonisierten Gewährleistungshinweis sowie – falls zutreffend – ein Garantielabel für freiwillige Herstellergarantien.
Gewährleistungshinweis
Wichtiger Hinweis: Für alle in diesem Shop verkauften Waren gilt eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Diese Angabe ist der ab 27. September 2026 verpflichtende EU-Gewährleistungshinweis gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Weiterführende, mehrsprachige Informationen der Europäischen Kommission zu Ihren Gewährleistungsrechten finden Sie über den nebenstehenden QR-Code bzw. direkt auf der offiziellen „Your Europe“-Seite der EU-Kommission. Das amtliche, farbige Gewährleistungssymbol binden wir zusätzlich zu diesem Text im Footer unseres Shops ein; die Vektor-Vorlage dafür stellt die Europäische Kommission öffentlich zum Download bereit.

Herstellergarantien
Wir bieten derzeit keine eigenen Herstellergarantien an, die über die gesetzliche zweijährige Gewährleistung hinausgehen. Sollte ein Hersteller eines von uns verkauften Produkts eine eigene, kostenlose Garantie von mehr als zwei Jahren für das gesamte Produkt gewähren, kennzeichnen wir das betroffene Produkt zusätzlich mit dem produktspezifischen EU-Garantielabel „GARAN“ direkt auf der jeweiligen Produktseite, sobald die entsprechenden Herstellerangaben vorliegen. Eine reine Werbeaussage des Herstellers ohne rechtsverbindliche Garantiezusage löst diese Kennzeichnungspflicht nicht aus.
Abgrenzung: Gewährleistung, Garantie und Widerrufsrecht
Die Gewährleistung ist von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht als Verbraucher:in zu unterscheiden, das unabhängig davon besteht, ob die Ware mangelhaft ist. Details dazu finden Sie auf unserer Seite „Widerrufsrecht & Rückgaberichtlinie“. Informationen zu freiwilligen Rückgabe- oder Umtauschmöglichkeiten außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung finden Sie in unserer „Richtlinie für Rückerstattungen und Rückgaben“.
Fragen?
Bei Fragen zu Ihrer Gewährleistung wenden Sie sich gerne über die auf unserer Kontaktseite bzw. im Impressum angegebenen Kontaktdaten an uns. Diese Seite wird bei relevanten Rechtsänderungen aktualisiert.
